Wir zeigen Covid die Zähne – De ole School ist so „pandemie-sicher“ wie nur irgendmöglich

De ole School Ferienwohnung-Hohwacht Fewo-Urlaub Ostsee-Corona

Wir zeigen Covid die Zähne – De ole School ist so „pandemie-sicher“ wie nur irgendmöglich und hat ein erstklassiges Hygienekonzept:

  • Buchungsablauf und Check-in sowie Smarthome-Steuerung sind volldigital
  • jedes Apartment hat einen eigenen Eingang von außen
  • es gibt keine Treppenhäuser, Fahrstühle o. ä.
  • der Zutritt erfolgt via Schlüsselcode, kein Kontakt erforderlich
  • auch für den Check-out ist kein Rezeptionsbesuch o. ä. erforderlich
  • wir haben keine große Gemeinschaftssauna, sondern mehrere kleine Außensaunen mit einzelnen Vorräumen (bis max. 4 Personen => 1 Haushalt – Klicke hier für mehr Infos zur Sauna)
  • Edeka & Co. in Hohwacht sind im Winter nicht stark frequentiert => sehr geringe Ansteckungsgefahr als Selbstversorger
  • Bring-Services und andere moderne Konzepte unterstützen das Konzept der Serviced Apartments – Klicke hier für mehr Infos zu unseren regionalen Foodboxen

 

Hier die aktuellen gesetzlichen Covid-19-Präventionsmaßnahmen:

Momentan gilt 2Gplus. Das bedeutet, es wird für jede Person ein 2G-Nachweis benötigt UND und ein Nachweis über einen negativen Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Für Personen, die bereits dreifach geimpft sind und deren Booster-Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt, entfällt die zusätzliche Testpflicht.

Minderjährige müssen ebenfalls einen Testnachweis erbringen. Dies kann eine Testung wie unter den oben genannten Bedingungen sein oder eine Beleg dafür, dass sie im Rahmen eines verbindlichen Schulkonzeptes regelmäßig zwei mal pro Woche getestet werden. Der letzte Test darf nicht länger als 72 Stunden zurückliegen. Als Vorlage der Selbstauskunft kann folgendes Formular verwendet werden: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/III/Service/Formulare/Downloads/Corona_wir_testen_Selbstauskunft.pdf?__blob=publicationFile&v=1.  Sind die Minderjährigen bereits zweifach geimpft, entfällt die Testpflicht für sie. Kinder bis zur Einschulung müssen keinen Nachweis erbringen.

Abweichend von der Regelung dürfen auch Personen beherbergt werden, die getestet (Schnelltest nicht älter als 24 Std., PCR-Test nicht älter als 48 Std.) sind und schriftlich bestätigen, dass die Beherbergung ausschließlich aus geschäftlichen, beruflichen oder dienstlichen Gründen oder aus medizinischen oder zwingenden sozialethischen Gründen erforderlich ist.

Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

 

Ähnliche Artikel

Kommentare

NEUESTE ARTIKEL

NEWSLETTER

Die neuesten Nachrichten und Updates von De Ole School

Schlagworte

De-ole-School-Ferienapartments-Ferienwohnung-in-Hohwacht-Ostsee-Nähe-Heiligenhafen-Lütjenburg-Kieler-Bucht-Suche

Suche auf www.deoleschool.de

Suchen Sie etwas Bestimmtes? Einfach im Suchfeld unten den gewünschten Begriff eingeben.

Suche